FAQ
Häufig gestellte Fragen
1. Wann ist ein Kind SCHULPFLICHTIG?
Stichtag ist der 1. September des Jahres - bis zu diesem Tag muss das 6. Lebensjahr des Kindes vollendet sein.
2. WANN meldet man ein Kind an?
Eltern bekommen rechtzeitig von der Bildungsdirektion für Wien eine „EINLADUNG zur Schulanmeldung".
Ab dem „Tag der offenen Tür" kann man in der Direktion der Schule einen Termin für die Feststellung der Schulreife vereinbaren. Beachten Sie bitte links die Schaltfläche Termine.
3. Kann man sein Kind VORANMELDEN?
NEIN - das ist in ÖFFENTLICHEN Schulen NICHT möglich.
4. Muss man SCHULGELD bezahlen?
NEIN - es fallen jedoch geringe Kosten für Lehrausgänge, Ausflüge, div. Veranstaltungen, … während des Schuljahres öfters an.
5. Mein Kind ist „vorzeitig" (also NACH dem Stichtag geboren) – kann es in die Schule gehen?
Das Kind wird zur Feststellung der Schulreife eingeladen (nach Rücksprache und Terminvereinbarung mit der Direktorin) und in einer Warteliste geführt. Spätestens im Juni erfolgt die Verständigung.
Es gibt KEINEN Anspruch auf einen Schulplatz. Schulpflichtige Kinder müssen in jedem Fall vorgezogen werden.
6. Bekommen die Kinder in der Schule eine Jause?
NEIN - die Eltern geben den Kindern täglich eine GESUNDE Jause mit.
7. Was ist zu tun, wenn mein Kind eine Nachmittagsbetreuung braucht?
Den Bedarf für eine Nachmittagsbetreuung erfolgt im Zuge der Schulreifefeststellung in der Direktion der Schule. Die Schulleiterin gibt dann die Kontakte zum Internat Brigittenau 20., Stromstr. 34 bekannt, wo Sie dann einen gesonderten Termin für die FIXE Aufnahme Ihres Kindes vereinbaren. Sogenannte „Seiteneinsteiger" wenden sich - nach Zuweisung durch den Stadtschulrat - an die Direktorin der Schule, die mit dem Internat Brigittenau Kontakt aufnimmt (Aufnahme nach Möglichkeit der freien Plätze).
8. Bekommen die Kinder in der Schule ein Mittagessen?
NEIN - die Volksschule Durchlaufstraße ist eine Halbtagsschule - die Kinder haben zu Mittag aus, gehen nach Hause oder in die Nachmittagsbetreuung ins Internat 20., Stromstraße 34.
9. Werden die Kinder von der Schule abgeholt und in den Hort (Internat Brigittenau) gebracht?
Bis zum Ende der 1. Klasse holen Erzieherinnen/Erzieher des Internates 20., Stromstraße 34 Ihr Kind TÄGLICH von der Schule ab und bringen es zur Nachmittagsbetreuung.
10. Was passiert, wenn mein Kind UNENTSCHULDIGT vom Unterricht fernbleibt?
Die aktuelle Regelung für das „Schulschwänzen“ besagt: Nach drei unentschuldigten Unterrichtstagen (auch drei einzelnen Tagen) müssen wir Anzeige erstatten und es ist mit einer Strafe von € 110 - € 440 zu rechnen.
11. Wann beginnt/ endet der Unterricht?
Die genauen Unterrichtszeiten für Ihr Kind bekommen Sie zu Beginn des Schuljahres.
Zur Übersicht sehen Sie hier unsere Stundentafel:
1. Stunde: 08:00 - 08:50 Uhr
2. Stunde: 08:55 - 09:45 Uhr
3. Stunde: 10:05 - 10:55 Uhr
4. Stunde: 11:00 - 11:50 Uhr
5. Stunde: 11:55 - 12:45 Uhr